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KiBiz, Allgemeine Infos, Übergang KiTa-Grundschule

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„Von besonderer Bedeutung ist uns die Erziehung zu einem friedlichen Zusammenleben und zur Toleranz anderen gegenüber. Im Mittelpunkt steht die Wertschätzung des Kindes mit seinen Bedürfnissen. Kinder sind Akteure ihrer Entwicklung und leisten ihre Entwicklungsarbeit selbst. Dies bildet die Grundlage unseres ganzheitlichen Bildungsverständnis auf aktive Beteiligung der Kinder, sie sind Handelnde in der Gestaltung ihres Alltags.“

Weitere ausführliche Erläuterungen zu unserer pädagogischen Arbeit sind in unserer Konzeption (siehe Downloads) beschrieben.

Das werden wir oft gefragt

Fragen & Antworten

An dieser Stelle können Sie Antworten auf Fragen zur Aufnahme und Vor-Anmeldung finden. Sollten noch Fragen oder Sachverhalte offen bleiben, können Sie sich gerne per Email oder telefonisch an uns wenden.

Der gesetzliche Stichtag für die Einteilung „U3“ ist der 01.11. des jeweiligen Jahres. Wenn das Kind vor dem Stichtag 3 Jahre alt wird, gilt es für das jeweilige Kita-Jahr (01.08. -31.07.)

Ja, in unseren beiden KiTas können die Kinder Mittags in unseren liebevoll und gemütlich gestalteten Ruheräumen schlafen.

Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach dem Alter und der Betreuungsform des Kindes.

In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.

Ja, sie müssen Ihr Kind an einer Grund-Schule anmelden. Sie bekommen dazu im Vorfeld einen Brief von der Stadt Köln, mit der Aufforderung, Ihr Kind anzumelden.

Die letzten zwei Jahre vor der Einschulung sind  beitragsfrei, der Beitrag an die Stadt Köln entfällt.

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