Aufnahmeverfahren
Gesetzliche Grundlage des Aufnahmeverfahrens bildet das nordrhein-westfälische Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Die folgenden Kriterien sollen ein klares und transparentes Aufnahmeverfahren ermöglichen:
Eine Anmeldung für einen KiTa-Platz in unseren KiTas ist ausschließlich online über das Anmeldesystem der Stadt Köln „Little Bird“ möglich. Das Vorgehen haben wir im unteren Teil: Voranmeldung Kita-Platz beschrieben und weitere Infos erhalten Sie bei unseren Downloads. Parallel zur Anmeldung über Little Bird ist ein persönliches Kennenlernen und eine Mitgliedschaft in unserem Niehler Elternverein Grundvorraussetzung für die Aufnahme. Bitte sprechen Sie uns zwecks Terminabsprache an, wir freuen uns auf ein Kennenlernen.
Downloads & Link
- Geschwisterkinder haben Vorrang bei der Aufnahme.
- Mitglieder des NEVs werden vorrangig aufgenommen.
- Bei der Aufnahme wird auf ein ausgeglichenes Verhältnis von Kindern mit Deutsch als Zweit- und Erstsprache geachtet.
- Darüber hinaus möchte der NEV eine wohnungsnahe Kinderbetreuung ermöglichen und setzt auf nachbarschaftliche Kooperation. Daher werden auch Kinder des Mehrgenerationenhauses LeDo e. V. bevorzugt aufgenommen.
- Weitere Kriterien, wie Berufstätigkeit der Eltern oder Ausgeglichenheit in der Alters- und Geschlechterhomogenität, werden ebenfalls bei der Aufnahme berücksichtigt.
Das Sozialgesetzbuch VIII führt unter § 22a Regelungen zur Förderung in Tageseinrichtungen auf. Dazu gehört eine Pflicht zur Qualitätsprüfung, die Zusammenarbeit verschiedener Personen und Institutionen, die Orientierung pädagogischer Angebote an den Interessen der Kinder und Familien und eine gemeinsame Betreuung beeinträchtigter und nicht beeinträchtigter Kinder, falls es dem Hilfebedarf des jeweiligen Kindes nicht entgegenwirkt.
Gemäß § 8a, Abs. 2, SGB VIII gehört es zu den Pflichtaufgaben von Kindertageseinrichtungen, den Schutzauftrag „in entsprechender Weise“ wahrzunehmen. Die Formulierung „in entsprechender
Weise“ bezieht sich auf die in § 8a, Abs. 1, SGB VIII dargestellte Pflicht, „gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes“ zu erkennen und das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen“.
In § 8a, Abs. 2, SGB VIII werden die ErzieherInnen darüber hinaus verpflichtet, „bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insofern erfahrene Fachkraft hinzuziehen“. Falls nach einer solchen Einschätzung Hilfe für erforderlich gehalten wird, muss die Einrichtung „bei den Personensorgeberechtigten oder den
Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken“.
Sind die Personensorgeberechtigten/ Erziehungsberechtigten nicht gewillt, oder nicht in der Lage, die Hilfe anzunehmen oder sollte die angenommene Hilfe nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden, muss die Kindertageseinrichtung das örtliche Jugendamt informieren.
Das nordrhein-westfälische Kinderbildungsgesetz (KiBiz) regelt weitere Rahmenbedingungen bezüglich frühkindlicher Förderung, Finanzierung, Personalwesen oder Verwaltungsaufgaben.
Die seit 1992 rechtskräftige UN-Kinderrechtskonvention rundet die rechtlichen Rahmenbedingungen zur frühkindlichen Förderung ab. Die Konvention soll ein Zeichen von Achtung der internationalen
Staatengemeinschaft gegenüber Kindern in aller Welt sein.
Voranmeldung KiTa-Platz
Kita-Portal besuchen
Besucht die Kita-Portal-Seite der Stadt Köln "Little-Bird" um nähere Infos zum Thema "Kita-Platz" zu bekommen.
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Haben Sie sich registriert, können sie unverbindlich bei bis zu 5 Trägern ihrer Wahl gleichzeitig anfragen.
Platzangebot liegt vor/ Reservierung
Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail, dass Ihre Voranmeldung bei uns eingegangen ist. Somit sind Sie zukünftig auf der Warteliste. Sie haben noch keinen KiTa-Platz. Wenn zu diesem Zeitpunkt keine KiTa-Plätze frei sein, erhalten Sie direkt eine Absage.
Vertragsabschluss
Sobald Sie eine weitere E-Mail mit einer Zusage von uns erhalten, können Sie diese Reservierungszusage bestätigen. Danach erhalten Sie einen Betreuungsvertrag.
Fragen & Antworten
An dieser Stelle können Sie Antworten auf Fragen zur Aufnahme und Vor-Anmeldung finden. Sollten noch Fragen oder Sachverhalte offen bleiben, können Sie sich gerne per Email oder telefonisch an uns wenden.
Dafür müssen Sie auf dem Kita-Portal der Stadt Köln „Little Bird“ sich registrieren und einen Anfrage auf einen Platz stellen. SIe können auf dem Portal sich alle Angebote in ihrer Umgebung anschauen und eine Anfrage bei bis zu 5 Kitas tätigen.
Gleich nach der Geburt können Sie ihr Kind bei uns anmelden. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung.
Ja, sehr gerne. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Besuchs- und Kennenlern-Termin!
Nein, eine Anmeldung ist nur über das Anmeldesystem der Stadt Köln = LittleBird möglich.
Bei bis zu 5 KiTas gleichzeitig. Wir empfehlen, dies auch zu nutzen, da die Anzahl der KiTa-Plätze in Köln nach wie vor nicht ausreichend ist.
In unserer KiTa Merkenicher Straße ab 0,6 Jahren und in der KiTa Hamborner Straße ab 2 Jahren.
Der gesetzliche Stichtag für die Einteilung „U3“ ist der 01.11. des jeweiligen Jahres. Wenn das Kind vor dem Stichtag 3 Jahre alt wird, gilt es für das jeweilige Kita-Jahr (01.08. -31.07.) als U3 Kind = 2 Jährig.
Die Eingewöhnung erfolgt in unseren KiTas angelehnt an das Berliner Modell. Hierbei gehen wir individuell auf jedes einzelne Kind und seine Eltern ein.